Kaiser Karl V. verurteilt Luther gemäß der päpstlichen Bulle als Ketzer und befiehlt, ihn nach Ablauf des ihm gewährten 20tägigen freien Geleits gefangenzusetzen und an ihn zu überstellen, gegen seine Anhänger vorzugehen und seine Schriften nicht weiter zu verbreiten bzw. zu vernichten (Wormser Edikt)
Kraft von Bodenhausen, Statthalter zu Kassel, berichtet Landgräfin Anna von Hessen, dass der Ablasshandel in Kassel auf Weisung von Regierung und Stadt unterblieben ist
Martin Luther bittet über Georg Spalatin Kurfürst Friedrich den Weisen, er möge ihm das Geleit durch kursächsisches Gebiet verwehren und ihm so einen Vorwand liefern, um eine Vorladung nach Rom ablehnen zu können
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