Kaiser Karl V. verurteilt Luther gemäß der päpstlichen Bulle als Ketzer und befiehlt, ihn nach Ablauf des ihm gewährten 20tägigen freien Geleits gefangenzusetzen und an ihn zu überstellen, gegen seine Anhänger vorzugehen und seine Schriften nicht weiter zu verbreiten bzw. zu vernichten (Wormser Edikt)
Kraft von Bodenhausen, Statthalter zu Kassel, berichtet Landgräfin Anna von Hessen, dass der Ablasshandel in Kassel auf Weisung von Regierung und Stadt unterblieben ist
Landgraf Philipp von Hessen befiehlt, in allen Pfarreien des Landes ein Exemplar des in Marburger gedruckten Neuen Testaments anzuschaffen und öffentlich zugänglich aufzubewahren
Martin Luther rät Landgraf Philipp von Hessen, die Reformatio ecclesiarum Hassiae („Homberger Kirchenordnung“) nicht zu veröffentlichen und sie nicht als Regelwerk für seine Reformation zu benutzen
Papst Clemens VII. beglückwünscht Landgraf Philipp von Hessen zur Niederwerfung der Bauern und ermahnt ihn, weiterhin für den alten Glauben einzutreten
Herzog Johann der Beständige dankt Landgraf Philipp für seinen Beistand für das Stift Großburschla während des Bauernkriegs und weist gleichzeitig dessen Anspruch auf eine Mitherrschaft über das Stift zurück
Landgraf Philipp übersendet Luther und dem kursächsischen Kanzler Brück die aus England zugestellten Unterlagen zur Scheidungssache König Heinrichs VIII. und bittet um ein Gutachten der Universität Wittenberg
Landgraf Philipp von Hessen legt das Personal- und Lehrprogramm sowie ein Stipendiensystem für die neu gegründete Universität Marburg fest (Auszüge aus dem Freiheitsbrief)
Landgraf Philipp bittet Martin Luther, Philipp Melanchthon, Justus Jonas d. Ä., Johannes Bugenhagen in Wittenberg sowie die Marburger Theologen um ein Gutachten über die Täufer in Hessen
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