Schaufenster in die Reformationsgeschichte

Das Ausstellungsmodul des Projekts präsentiert in einem „Schaufenster“ ausgewählte Dokumente aus der Reformationszeit. Ergänzend zum Digitalisat finden sich jeweils eine Transkription, eine historische Erläuterung und eine Übertragung ins moderne Deutsch, in einigen Fällen auch ins Englische. So werden die Inhalte auch für den heutigen Leser mit geringeren Vorkenntnissen verständlich.
 

Die Dokumente sind verschiedenen, teils auch mehreren Schlagworten zugeordnet. So findet man z. B.  die Bannandrohungsbulle gegen Martin Luther unter „Leo X.“ oder unter „Martin Luther“ wieder.

Viel Vergnügen beim Stöbern und Erkunden!

Huldrych Zwingli nimmt die Einladung zum Marburger Religionsgespräch an

Historische Einordnung:
Auf dem Speyrer Reichstag des Jahres 1529 legten zwar die evangelischen Reichsstände ihre berühmte „Protestation“ gegen die Aufkündigung des Konsenses von 1526 durch Ferdinand I. ein. Eine politische Einigung aller Evangelischen konnte aber nicht erreicht werden. Landgraf Philipp von Hessen fasste deshalb den Entschluss zu einem persönlichen Zusammentreffen von Lutheranern und Reformierten, um die theologischen Kontroversen um das Abendmahlverständnis auszuräumen. Ein gemeinsames Bekenntnis, so hoffte er, würde auch ein gesamtprotestantisches Bündnis ermöglichen. Damit rückten die Eidgenossen und Huldrych Zwingli, dessen Abendmahlslehre Philipp 1527 noch strikt abgelehnt hatte, verstärkt in das Blickfeld des Landgrafen. Noch von Speyer aus richtete er einen Brief an Zwingli, in dem er ihn von dem beabsichtigten Religionsgespräch unterrichtete. Auf Zwinglis Antwort folgte am 1. Juli ein konkreteres Schreiben des Landgrafen, das Zwingli mit dem vorliegenden Brief vom 14. Juli beantwortete. Zweimal betont er darin die „Wahrheit“: Das Hervorleuchten der „Wahrheit“ versprach er sich von der direkten Auseinandersetzung mit den Lutheranern und die ernsthafte Suche nach dieser „Wahrheit“ sah er bei Landgraf Philipp verwirklicht. Deshalb wollte er sich auf das Vorhaben einlassen. Im Vorfeld dazu galt es aber noch zahlreiche Probleme auszuräumen.
Am Ende des Briefs äußert Zwingli die Befürchtung, dass der Landgraf ihn wegen seines „Schwizerdütsch“ vielleicht gar nicht verstehen würde und man deshalb im persönlichen Gespräch auf die gelehrte Weltsprache Latein ausweichen müsse. Den ersten Brief hatte er deshalb auch lateinisch verfasst. Er konnte nicht ahnen, dass Philipp nur bruchstückhaft Latein verstand und man diesen Brief in Hessen zunächst hatte übersetzten müssen. Auch der alemannische Schreibdialekt des Briefs verrät Zwinglis heimisches Idiom: Die Anrede „uch“ (für Euch), dass man „zemen“ (zusammen) kommt und sich nicht „verston“ (verstehen) könne, und bei seinem Segenswunsch fließt ihm ein „in d’ewigheyt“ in die Feder. Zwingli hatte bislang nur in der Eidgenossenschaft gewirkt. Für die theologische Kontroverse und Konversation über die großen Fragen der Reformation im deutschen Sprachraum befürchtete er ganz praktische Kommunikationsprobleme.
Im ersten Teil des Briefs legt Zwingli institutionelle Probleme aus Zürich dar: Philipps erstes Schreiben hatte er beantwortet, ohne die städtischen Gremien ins Vertrauen zu ziehen, und sein Kommen bereits prinzipiell zugesagt. Er musste befürchten, dass man ihm eine längere Abwesenheit nicht gestatten würde. Mit der Antwort übersandte Philipp nun ein zweites, an Bürgermeister und Rat von Zürich gerichtetes Schreiben, von Zwingli als „zedel“, also Briefbeilage, bezeichnet, mit dem er um Zwinglis Beurlaubung bat. Mittlerweile waren Philipps Pläne allgemein bekannt geworden und in einer Stadt von der Größe Zürichs, das zu dieser Zeit etwa 5.000 Einwohner zählte, war das Erscheinen eines hessischen Boten beim städtischen Prädikanten nicht verborgen geblieben. Zwingli legte die Briefbeilage deshalb unverzüglich bei den Stadtoberen vor und entschuldigte sein Handeln. Auch dort bewahrte man Vertraulichkeit, verlas das Schreiben nicht vor dem ganzen Rat, sondern nur vor dem Ratsausschuss der sechs Heimlichen Räte und beschloss Stillschweigen zu bewahren, bis die Abreise unmittelbar bevorstünde. Auch diesem Gremium gegenüber hatte Zwingli den ihm bekannten Termin – damals noch der Tag nach Michaelis (30. September) – vorsichtshalber verschwiegen. Da er befürchtete, dass der Große Rat ihm die Reise versagen würde, verließ er die Stadt am 3. September ohne offizielle Erlaubnis und entschuldigte sich später schriftlich, „für den ungefragten Urlaub, den ich selbst genommen habe“.
Im zweiten Teil übermittelt Zwingli dem Landgrafen den Wunsch der Stadtoberen, das Religionsgespräch von Marburg in die Reichsstadt Straßburg zu verlegen. Der Landgraf hatte ihm zwei Reiserouten von Straßburg nach Marburg vorgeschlagen: Entweder über Frankfurt oder durch den pfalzgräflich-zweibrückischen Wasgau (zwischen Pfälzerwald und Vogesen) und den Hundsrück ins hessische Katzenelnbogen. Von Zürich aus konnte Zwingli durch eidgenössisches Gebiet bis Basel reisen, wo er mit dem Reformator Johannes Oekolampad zusammentreffen konnte, der ihm theologisch nahestand und ihn begleiten sollte. Von da an führte der Weg aber durch Gebiet des Kaisers und seines Bruders Ferdinand, tödlicher Feinde, wie Zwingli hinzusetzt. Mit Ausnahme der Insel Straßburg, so klagte Zwingli, gebe es auf der Strecke von Basel bis Marburg, keinen einzigen Ort, in dem sie sicher seien! Er schlug deshalb Straßburg als Ort für das Zusammentreffen vor. Von Zürich aus, so rechnete er vor, seien es nur 24 Meilen bis Straßburg (bis Marburg rechnete er an anderer Stelle mit 60). Die Reichsstadt an der Ill lag ihm aber nicht nur geographisch näher, sondern auch politisch: Straßburg und Zürich waren verbündet, seit Anfang 1530 dann auch durch einen förmlichen Burgrechtsvertrag. Die Straßburger Reformatoren um Martin Bucer nahmen eine vermittelnde Haltung zwischen Luther und Zwingli ein und erfüllten damit eine Bindegliedfunktion zwischen der oberdeutschen und mitteldeutschen Reformation. Hier hatte man schon 1525 ein Religionsgespräch (colloquium) über die Abendmahlslehre vorgeschlagen und sich seit 1526 für die Annäherung zwischen dem hessischen Landgrafen und Zwingli eingesetzt. Für Zwingli war Straßburg deshalb ein neutralerer Boden als Marburg, und es dürfte ihm nicht unrecht gewesen sein, dass auch Luther und Melanchthon gezwungen gewesen wären, sich von Wittenberg aus förmlich auf Straßburg zuzubewegen. Sie hätten zwar einen weiteren, doch, wie er relativierend hinzusetzt, auch ungefährlicheren Anreiseweg. Wenn sich Philipp umentscheide, wozu jetzt noch ausreichend Zeit sei, möge er das dem Straßburger Stettmeister (Bürgermeister) Jakob Sturm mitteilen, von dort aus werde er es leicht erfahren. Diese Bemerkung verdeutlicht noch einmal die Bedeutung Straßburgs als Nachrichtendrehscheibe. Sturm war der maßgebliche Gestalter der straßburgischen Außenpolitik, der die enge Anlehnung der Stadt an die lutherischen Stände betrieben hatte. Er hatte Zwingli auch Philipps ersten Brief aus Speyer persönlich überbracht, wo er seinerseits die Stadt Straßburg vertreten hatte. Auch später noch sollten Teile der Korrespondenzen zwischen Philipp und Zwingli über Straßburg laufen.
Landgraf Philipp ließ sich auf solche Gedankenspiele freilich nicht ein. Er hatte große Mühe gehabt, die Wittenberger überhaupt zum Kommen bewegen zu können und ihnen dabei die Anwesenheit Zwinglis verschwiegen. Eine Verlegung nach Straßburg hätte bei ihnen sofort Argwohn erweckt. Zudem rückte er von seinem Residenzort Marburg schon alleine deshalb nicht ab, um Herr des Verfahrens zu bleiben und durch seine Autorität auf das Geschehen einwirken zu können. Das vorausahnend, bot Zwingli an, sich zu fügen und die Reise gottergeben auf sich zu nehmen; zu wichtig war ihm das Zusammentreffen. Tatsächlich lag die eigentliche Gefahr zwischen Basel und Straßburg, in den österreichischen Vorlanden Erzherzog Ferdinands, in denen zu dieser Zeit scharfe Religionsprozesse geführt wurden. Bereits der Vorwurf, Anhänger Zwinglis zu sein, reichte hier aus, um verurteilt zu werden. Zwingli sollte diesen Abschnitt später per Schiff auf dem Rhein zurücklegen, getarnt durch vertrauenswürdige Kaufleute, die ihm die Basler als Begleitung beigaben. Von Straßburg verlief die weitere Reise dann auf dem Pferd durch das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken. Herzog Ludwig nahm zwar noch eine unentschlossene Haltung gegenüber der Reformation ein, stellte das Geleit für die Eidgenossen aber sicher. Zwinglis Bedenken erwiesen sich somit als grundlos; sie waren wohl auch nur vorgeschoben: Alleine schon die Ortswahl für das Religionsgespräch war symbolisch aufgeladen.
Da sich der Landgraf nicht nur an der Religion, sondern auch an der Politik interessiert zeigte, berichtet Zwingli schließlich über die neuesten politischen Entwicklungen in der Eidgenossenschaft, den sogenannten Ersten Kappelerkrieg (benannt nach dem zwischen Zürich und Zug gelegenen Ort Kappel am Albis). Er entwickelte sich aus der Forderung nach einer Verankerung der Reformation im eidgenössischen Bündnissystem, die auf den Widerstand der fünf katholischen Orte Luzern, Schwyz, Uri, Unterwalden und Zug traf, die ihrerseits in der „Christlichen Vereinigung“ Anlehnung an Österreich gesucht hatten. Durch Vermittlung des Landammanns des neutralen Standes Glarus Hans Aebli war der Krieg ohne Kampfhandlung beigelegt worden. Der Friedensvertrag setzte unter anderem die Auflösung des für den Fortbestand der Eidgenossenschaft höchst gefährlichen Bündnisses mit Österreich fest. Zwingli schildert dazu eine bemerkenswerte, auch durch Felix Platter verbürgte Episode: Aebli hatte die Urkunde mit dem „Ferdinandischen pundt“, also der Christlichen Vereinigung vom 22. April 1529, öffentlich mit einem Messer zerschnitten. Zwingli hebt hervor, dass durch Gnade Gottes auf beiden Seiten kein einziger Mann verwundet worden sei – diese historische Lehre von der friedlichen Beilegung eines Konflikts (verdichtet in der Erzählung vom gemeinsamen Auslöffeln einer Milchsuppe durch Landsknechte beider Kriegsparteien) ist in der Schweizergeschichte bis heute mit dem Ersten Kappelerkrieg verbunden. Freilich hatte Zwingli die Auseinandersetzung aktiv betrieben, diese Frage sogar mit seinem Verbleiben in Zürich verknüpft (der Unwille, ihn 1529 nach Marburg ziehen zu lassen, hing damit zusammen). Zwar konnte er die Auflösung der Christlichen Vereinigung mit Genugtuung verzeichnen, alle anderen Ziele hatte er aber nicht erreicht, weshalb der Kappeler Frieden eine persönliche Niederlage für ihn bedeutete. Auch deshalb dürfte er Zürich für anderthalb Monate gerne den Rücken gekehrt haben. Nach Zürich zurückgelangt, wurde er zu einer treibenden Kraft für den Zweiten Kappeler Krieg, in dessen Verlauf er in der Schlacht bei Kappel am 11. Oktober 1531 – zusammen mit rund 500 Zürchern – sein Leben verlieren sollte.
Als Ausdruck der politischen Annäherung erhielt der Landgraf, wie von Zwingli angekündigt, Abschriften des Kappeler Friedensvertrags (der unter anderen auch von Jakob Sturm mitgezeichnet worden war) und später auch von dem Bündnisbrief der Christlichen Vereinigung. Beide Dokumente sind heute noch in der hessischen Aktenüberlieferung nachzuweisen (Best. 3, Nr. 243, Bl. 5r–20v und Nr. 1792, Bl. 20r–37v).
Mit der Bemerkung, er sei ein schlechter Hofmann und Kanzler schließt Zwingli seinen Brief. Diese Selbstbeschreibung nimmt sich als klares Understatement aus, wenn man berücksichtigt, dass Zwingli von seinen Gegnern nachgesagt wurde, er sei „Bürgermeister, Schreiber und Rat“ von Zürich in einer Person. Sie bringt aber seine Unsicherheit im Hinblick auf den Umgang bei Hof zum Ausdruck und pointiert damit den Unterschied zwischen der Stadt- und Gemeindereformation in der Eidgenossenschaft und der Fürstenreformation in Mitteldeutschland.
Literatur:
Thomas Brady, Sturm (von Sturmeck) Jacob. In: Nouveau dictionnaire de biographie alsacienne 36, 2000, S. 3817–3819.
Martin Haas, Zwingli und der Erste Kappelerkrieg. Diss. phil. Univ. Zürich 1965; Teildrucke: Zwingli und die „Heimlichen Räte“. Zwingli und der Erste Kappelerkrieg. In: Zwingliana. Beiträge zur Geschichte des Protestantismus in der Schweiz und seiner Ausstrahlung. Jahrbuch des Zwinglivereins 12, 1964/68, S. 35–68; 93–136.
Martin Haas, Huldrych Zwingli und seine Zeit. Leben und Werk des Zürcher Reformators. 2., neu bearb. Aufl. Zürich 1976.
René Hauswirth, Landgraf Philipp von Hessen und Zwingli. Voraussetzungen und Geschichte der politischen Beziehungen zwischen Hessen, Straßburg, Konstanz, Ulrich von Württemberg und reformierten Eidgenossen 1526-1531. (Schriften zur Kirchen- und Rechtsgeschichte, Bd. 35.) Tübingen/Basel 1968.
Walther Köhler, Zwingli und Straßburg. In: Elsaß-Lothringisches Jahrbuch 20, 1942, S. 145–180.
Max Lenz (Hrsg.), Briefwechsel Landgraf Philipp‘s des Großmüthigen von Hessen mit Bucer. (Publikationen aus den K. Preußischen Staatsarchiven, Bd. 5.) Leipzig [1880], S. 17 f.
Max Lenz, Zwingli und Landgraf Philipp. In: Zeitschrift für Kirchengeschichte 3, 1879, S. 28–62, 220–274, 429–463.
Helmut Meyer, Kappelerkriege. In: Historischen Lexikon der Schweiz, Bd. 7: Jura–Lobsigen. Basel 2008, S. 91–93 (online: < www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D8903.php >).
Gerhard Müller, Huldrych Zwingli und Landgraf Philipp von Hessen. Eine ungewöhnliche Kooperation. In: Alfred Schindler/Hans Stickelberger (Hrsg.): Die Züricher Reformation: Ausstrahlungen und Rückwirkungen. Wissenschaftliche Tagung zum hundertjährigen Bestehen des Zwinglivereins 1997 (Züricher Beiträge zu Reformationsgeschichte, Bd. 18.) Bern u.a. 2001, S. 177–187.
Heinzpeter Stucki, Christliche Vereinigung, in: Historischen Lexikon der Schweiz, Bd. 3: Bund–Ducros, Basel 2004, S. 377 (online: < www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D17175.php >).
Fritz Wolff (Bearb.), Marburger Religionsgespräch 1529–1979. Ausstellung im Hess. Staatsarchiv Marburg anläßlich der 450. Wiederkehr des Marburger Religionsgesprächs. Marburg 1979, Abbildung Umschlagrückseite.
Veronika Feller-Vest, Aebli, Hans. In: Historisches Lexikon der Schweiz, Bd. 1: Aa–Basel (Fürstbistum), Basel 2002, S. 105 f. (online: < www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D17968.php >).
A[ugust] Waldburger, Zwinglis Reise nach Marburg zum Gespräch mit Luther 1529, wiederholt und nach den Quellen erzählt. Görlitz/Zürich 1929.
Nachweis früherer Editionen:
Walther Köhler (Hrsg.), Zwinglis Briefwechsel. Gesammelt, erläutert und [...] bearbeitet von Emil Egli. Bd. 4: Die Briefe von 1529 bis Ende Juni 1530 (Huldreich Zwinglis sämtliche Werke, Bd. 10 / Corpus Reformatorum, Bd. 97.) Zürich 1929, Nr. 878, S. 207–209.
[Johann] Melchior Schuler/Jo[hannes] Schulthess, Huldrici Zuinglii opera. Completa editio prima. Bd. 8: Epistolarum a Zuinglio ad Zuingliumque scriptarum pars secunda. Zürich 1842, Nr. 68, S. 322–324 [ungenau].
Ch[ristian] Gotthold Neudecker, Urkunden aus der Reformationszeit. Kassel 1836, Nr. 211, S. 852–854 [ungenau].
Johann Philipp Kuchenbecker/Johann Melchior Hartmann (Hrsg.), Analecta Hassiaca, darinnen allerhand zur Hessischen Historie, Iurisprudentz und Litteratur gehörige Urkunden, Abhandlungen und Nachrichten mitgetheilet werden. Collectio 10. Marburg 1736, Nr. 3, S. 398–401 [ungenau].