Schaufenster in die Reformationsgeschichte

Das Ausstellungsmodul des Projekts präsentiert in einem „Schaufenster“ ausgewählte Dokumente aus der Reformationszeit. Ergänzend zum Digitalisat finden sich jeweils eine Transkription, eine historische Erläuterung und eine Übertragung ins moderne Deutsch, in einigen Fällen auch ins Englische. So werden die Inhalte auch für den heutigen Leser mit geringeren Vorkenntnissen verständlich.
 

Die Dokumente sind verschiedenen, teils auch mehreren Schlagworten zugeordnet. So findet man z. B.  die Bannandrohungsbulle gegen Martin Luther unter „Leo X.“ oder unter „Martin Luther“ wieder.

Viel Vergnügen beim Stöbern und Erkunden!

Martin Luthers Bedenken gegen die Einladung Landgraf Philipps zum Marburger Religionsgespräch

Signatur:
StA MR, Best. 3, Nr. 2687
Seitenangabe:
Array
Datierung:
23. Juni 1529
Überlieferungsform:
Ausfertigung
Wichtige Orte:
4037446-4, 4066640-2
Historische Einordnung:
Den Entschluss, zwischen den Vertretern der oberdeutschen Reformation um Huldrych Zwingli in Zürich und der Wittenberger Reformation um Luther und Melanchthon ein Gespräch und nach Möglichkeit eine Konkordie herbeizuführen, fasste Landgraf Philipp von Hessen auf dem Speyrer Reichstag im Frühjahr 1529. Seit 1525 hatten sich beide Lager über die theologische Bedeutung des Abendmahls (ausgehend von den Einsetzungsworten Jesu „Das ist...“ oder „Das bedeutet mein Leib...“) auseinanderentwickelt. Philipp musste nun befürchten, dass diese Divergenzen Gewicht und Schlagkraft der Evangelischen im politischen System des Reichs gefährden würden, und wünschte, eine Einheit zwischen (politischem) Bündnis und (theologischem) Bekenntnis herzustellen. Am 22. April 1529 wandte er sich mit seinem Vorhaben an Huldrych Zwingli. Bei ihm, der in Zürich nicht nur Reformator war, sondern auch obrigkeitliche Aufgaben hatte und sehr politisch dachte, stieß er damit auf offene Ohren. Zwingli sagte umgehend zu. Luther und Melanchthon ließen sich dagegen bis zum 22./23. Juni mit ihren Antworten Zeit.
Das Schreiben des Landgrafen an sie ist verloren, sein Inhalt ist aber erschließbar: Der Landgraf appellierte an die Einigkeit in der Abendmahlfrage, warnte vor Entzweiung und Blutvergießen, das daraus entstehen könnte, und sprach die Aufforderung aus, am Michaelstag (das Datum wurde später noch einmal verschoben) persönlich nach Marburg zu kommen. Dabei war nur von einem Gespräch mit „Oekolampad und den Seinen“ die Rede, also dem Zwingli nahestehenden Reformator in Basel (der zu diesem Zeitpunkt freilich noch nicht einmal angefragt worden war, sondern erst mit einer zweiten Serie von Einladungsschreiben am 1. Juli einbezogen wurde). Dass Zwingli selbst in Marburg anwesend sein würde, verschwieg der Landgraf wohlweislich, um die Widerstände nicht noch größer zu machen. Um den Handlungsdruck zu erhöhen, ließ er seine Aufforderung den beiden Wittenberger Theologen nicht auf direktem Weg, sondern über ihren Landesherrn Kurfürst Johann Friedrich zukommen, der dem Vorhaben wohlwollend gegenüberstand und Luther zu einer positiven Antwort drängte. Das ist daraus zu schließen, dass Luther ein Konzept des Schreibens der kurfürstlichen Kanzlei vorlegte, in deren Überlieferung es sich erhalten hat. Zu den wenigen inhaltlichen Änderungen zwischen Konzept und Ausfertigung gehört eben der Zusatz, dass der Kurfürst ihn ebenfalls mit „Fleiß“ bzw. Nachdruck aufgefordert hatte, der Bitte des Landgrafen nachzukommen.
Luther stellte also sein Kommen in Aussicht, wenngleich er betonte, dass es sich um ein für ihn gefährliches Unterfangen handle. Damit war zum einen wohl die Wegstrecke gemeint, Luther hatte seit seiner Rückkehr vom Wormser Reichstag 1521 die sächsischen Herzogtümer nicht mehr verlassen. Zum anderen erschien Luther (nicht anders als Melanchthon) die Unterredung selbst als zwecklos und gefährlich. Die Auseinandersetzung um die Bedeutung des Abendmahls und die damit verbundene Christologie war in überaus harschem Ton in Kontroversschriften ausgetragen worden, zuletzt 1528 in Schriften Luthers, Zwinglis und Oekolampads. Luther bezieht sich darauf, wenn er der Gegenseite unterstellt, sie meine es nicht ernst mit ihrem Friedenswillen, sie handle anders als sie in Wort und Schrift vorgebe und könne es nicht lassen, sich in der Öffentlichkeit zu inszenieren („rühmen“). Wollten sie Frieden, hätten sie ihn im schriftlichen Diskurs jederzeit anbieten können, was sollte also das Gespräch? Luther bedient sich dabei auch des Vokabulars aus diesen Kontroversen: Der Teufel selbst seien seine Widersacher, ganz gleich, was für ein Äußeres sie sich gäben.
Dahinter steht die Ablehnung des von Landgraf Philipp vorgesehenen Verfahrens: Lutheraner und Reformierte sollten nach Marburg kommen, reden und nach einer Lösung suchen. Dass bedeutete, dass die Lutheraner hier als eine von zwei möglichen und gleichberechtigten Parteien auftreten sollten und alleine die Anwesenheit des Landgrafen bedeutete einen Druck auf beide Seiten, aufeinander zuzugehen. Darauf wollte sich Luther, der die Wahrheit bei sich sah und diejenigen, die sie nicht erkennen wollten, für nichts anderes als Teufel hielt, nicht einlassen. In Zeiten der (druck)öffentlichen Kontroverse ging es zudem um den Kampf um die öffentliche Wahrnehmung, um die Frage, wer den Frieden sucht und wer ihn verhindert. Luther befürchtete, die andere Seite könnte einen Propagandaerfolg erzielen, mit dem sie die Wittenberger öffentlich als friedensunwillig darstellte. Er unterstellte dem Landgrafen deshalb (zu Unrecht), dass die Initiative zu dem Gespräch eigentlich von den Reformierten ausgegangen sei und sie ihn unwissentlich zu ihrem Werkzeug machten. Denn anders als der Landgraf und Zwingli brachte Luther, der den Fortbestand der reformatorischen Bewegung alleine Gott anvertraute, für die Verbindung von politischen und theologischen Fragen kein Verständnis auf. Die Frage nach der Bedeutung des Abendmahls zielte auf die Mitte des Glaubens und seiner Vollzüge, da gab es, anders als in einem weltlichen Friedensabkommen, keine Verhandlungsspielräume.
Mit seiner Antwort versuchte Luther daher, das Verfahren in die eigene Hand zu bekommen. Seine ganze Argumentation zielt deshalb auf die Forderung ab: Zu bewegen haben sich die anderen, und das würden sie nicht tun. Dieser Anspruch gipfelt in der Behauptung, ein mögliches Blutvergießen hätten alleine sie zu verantworten, wobei er das ganze Spektrum seiner Gegner – den fehdelustigen Reichsritter Franz von Sickingen, den Sozialrevolutionär Thomas Müntzer, den Bilderstürmer Karlstadt und eben Zwingli – mit dem Etikett der gewalttätigen „Rottengeister“ versieht.
Landgraf Philipp ließ sich von den vorgebrachten Einwänden wenig beeindrucken, und gestand Luther daher ebenso wenig Einfluss auf das Verfahren zu wie Zwingli, der lieber in Straßburg als in Marburg getagt hätte, um die Wittenberger zur längeren Anreise zu zwingen. Kaum waren die Zusagen Luthers und Melanchthons eingetroffen, ließ der Landgraf am 1. Juli die offiziellen Einladungsschreiben versenden. Darin kam er Luthers Bedenken insoweit entgegen, als von einer „freundlich, undisputierlichen Unterredung“ – also nicht formalisiert nach Art einer akademischen Magister-Disputation, wie sie auch in Wittenberg üblich war – die Rede ist. In seinem Versuch, eine Gleichsetzung mit den Reformierten schon rein äußerlich zu vermeiden, war Luther jedoch gescheitert. Nach den Erinnerungen von Johannes Mathesius habe er daraufhin im September eine Probedisputation über das Abendmahl in Wittenberg abgehalten, um sich auf das Marburger Religionsgespräch vorzubereiten. Inhaltlich wich er von seiner Linie aber nicht ab: Er reiste mit der festen Absicht nach Marburg, seinen Standpunkt darzulegen, aber nicht darüber zu disputieren. Unter diesen Voraussetzungen stand das Marburger Religionsgespräch, wie er selbst schreibt, unter sehr ungünstigen Vorzeichen. Doch immerhin hatte Philipp einen Versuch unternommen und das dafür erdachte Verfahren durchsetzen können: Die Protagonisten der Wittenberger und der oberdeutschen Reformation, denen beiden er sich verbunden fühlte, trafen sich in der Übergangszone Hessen als gleichberechtigte theologische Richtungen zu einem Gespräch auf Augenhöhe. Auch Luther musste dem „Teufel“ Zwingli in Marburg in direkter und nicht mehr bloß in einer über schriftliche Pamphlete vermittelten Kommunikation gegenübertreten.
Literatur:
Günter E. Th. Bezzenberger, Luthers Reise zum Religionsgespräch 1529. In: Günter E. Th. Bezzenberger/Karl Dienst (Hrsg.), Luther in Hessen. Kassel/Frankfurt a.M. 1983, S. 51–70.
Uwe Gerber, Disputatio. In: Theologische Realenzyklopädie, Bd. 9. Berlin-New York 1982, 13–15.
Hessen und Thüringen – Von den Anfängen bis zur Reformation. Eine Ausstellung des Landes Hessen. Wiesbaden 1992, S. 299 f., Nr. 548 a (Hans Schneider).
Martin Luther und die Reformation in Deutschland. Ausstellung zum 500. Geburtstag Martin Luthers Nürnberg 1983, Frankfurt am Main 1983 (Nachsatz: Karte mit dem Itinerar Martin Luthers 1483–1546, erstellt von Christoph Strohm/Franz Irsigler/Klaus Lonsdorfer).
Gerhard Müller, Martin Luther in Marburg 1529. Anlass – Vorgeschichte – Entscheidungen. In: Norbert Stieniczka (Hrsg.): „Mit dem Glauben Staat machen.“ Beiträge zum Evangelischen Philipps-Jahr 2004. (Quellen und Studien zur hessischen Kirchengeschichte, Bd. 12.) Darmstadt/Kassel 2005, S.115–132 [theologischer Hintergrund des Dissenses].
Carl Heinz Ratschow, Von der Einheit der Kirche. Erwägungen zum Marburger Religionsgespräch 1529. In: Jahrbuch der Hessischen Kirchengeschichtlichen Vereinigung 30, 1979, S. 261–294, bes. S. 264 f.
Heinz Scheible/Christine Mundhenk (Hrsg.), Melanchthons Briefwechsel, Regesten Bd. 1, Stuttgart- Bad Cannstatt 1977, S. 345; Texte Bd. 3, bearb. von Richard Wetzel, Stuttgart- Bad Cannstatt 2000, S. 537 f., jew. Nr. 802 (1529 Juni 22, Wittenberg).
< online: www.haw.uni-heidelberg.de/forschung/forschungsstellen/melanchthon/mbw-online.de.html >
D. Martin Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe, [Abt. 1:] Schriften Bd. 39.2, Weimar 1932, S. XIII f. Nr. 23 (Wittenberger Disputation); [Abt. 4:] Briefwechsel, Bd. 5, bearb. von Otto Clemen, Weimar 1934, S. 108 f. Nr. 1441 (Einladungsschreiben von [1529 Juli 1, Friedewald]).
Fritz Wolff, Luther in Marburg. (Marburger Reihe, Bd. 19.) Marburg/Witzenhausen 1983, S. 62, Nr. 22, S. 81 Nr. 7.
Nachweis früherer Editionen:
D. Martin Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe, [Abt. 4:] Briefwechsel, Bd. 5, bearb. von Otto Clemen, Weimar 1934, S. 101 f., Nr. 1438. Christian Gotthold Neudecker (Hrsg.), Urkunden aus der Reformationszeit. Kassel 1836, Nr. 27, S. 92–95. Johann Karl Seidemann/Wilhelm Martin Leberecht de Wette (Hrsg.), Dr. Martin Luthers Briefe, Sendschreiben und Bedenken vollständig aus den verschiedenen Ausgaben seiner Werke und Briefe, aus andern Büchern und noch unbenutzten Handschriften gesammelt, kritisch und historisch bearbeitet, Bd. 6, Belin 1856, Nr. 2397, S. 102–104.